Wer bestimmt den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Aktuell werden häufig Art und Umfang der Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit denen der privat Versicherten verglichen und beanstandet. Die ASJ hat den Referenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses Kai Fortelka eingeladen, der über die Arbeit des Gremiums und die auch den meisten Juristen eher unbekannte gesetzliche Grundlage für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen berichtet. Vielleicht ergeben sich aus den Informationen Anhaltspunkte für eine fundierte kritische Beobachtung künftiger Entwicklungen.
Mittwoch, 10. März 2010
20.00 Uhr
Cafe "Blisse 14" (Blissestraße 14, 10713 Berlin)
Der ASJ-Bundesvorstand
Harald Baumann-Hasske
Bundesvorsitzender
