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Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen


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25.08.2008

Mehr Datenschutz und mehr Abwehrrechte für Verbraucher

Zur aktuellen Debatte um Datenmissbrauch, Datenhandel und Verbraucherschutz erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die jüngsten Erkenntnisse zur Größenordnung des illegalen Datenhandels machen deutlich, dass die gesetzlichen Schutzvorkehrungen nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt werden können. Eine Verschärfung strafrechtlicher Sanktionen wird voraussichtlich nicht helfen, unerlässlich erscheint es jedoch, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Auseinandersetzung mit all denen, die vom illegalen Datenhandel profitieren, zu stärken.

Vier zentrale Forderungen der ASJ zur Verbesserung des Datenschutzes für VerbraucherInnen:

1. Einführung einer gesetzlichen Vermutung, dass niemand unverlangt Werbung oder Angebote per Telefon oder in elektronischer Form wünscht.
Für den Bereich der Briefpost ist privatrechtlich eine solche Erklärung durch Anbringung eines entsprechenden Aufklebers am Briefkasten möglich. Am Telefon kann derartiges mündlich erklärt werden; schon hier fällt dann der Nachweis schwer. Für die elektronische Form ist aber eine Regelung notwendig, damit jedes unverlangte Angebot auf diesem Weg den Makel trägt, schon für sich genommen ein Rechtsverstoß zu sein. Eine solche Regelung sollte dann auch telefonische Angebote erfassen.

2. Pflicht zum Nachweis der Zustimmung
Der Absender von Werbung muss nachweisen können, dass der Empfänger der Werbeinformation zugestimmt hat. Kann der Absender das nicht, müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. ein ihre Interessen vertretender Verband berechtigt sein, ihn abzumahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen.

3. Auskunftsanspruch
Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. ein ihre Interessen vertretender Verband müssen einen Anspruch auf Auskunft haben, woher der Absender die Daten bezogen hat. Verweigert der Absender die Auskunft, muss ihm daraus ein spürbarer finanzieller Nachteil entstehen.

4. Personelle und technische Ausstattung der Datenschützer
Die Landesbeauftragten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind personell zu stärken, damit sie dem zunehmenden Bedarf an Kontrollen auch nachkommen können.

Nächster Termin

  • 24.09.2010, 17:00 Uhr -

    ASJ-Bundesausschuss

  • 25.09.2010, 11:00 Uhr -

    ASJ-Bundeskonferenz


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