Regelmäßige Veranstaltungen der ASJ auf Bundesebene
Das Gustav-Radbruch-Forum
Das Gustav-Radbruch-Forum ist in der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen eine lange und gute Tradition der gemeinsamen Beschäftigung mit einem gesellschaftlich besonders wichtigen Thema und seinen juristischen Bezügen. Auf den Veranstaltungen möchten wir den Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das gemeinsame Entwickeln von neuen, vielleicht außergewöhnlichen Lösungen für komplexe Probleme weiter intensivieren.
Die ASJ-Bundeskonferenz
Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Arbeitsgemeinschaften. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Wahl des Bundesvorstandes in zweijährigem Turnus,
• Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes,
• Beschlussfassung über die gestellten Anträge.
• Bestimmung des Arbeitsprogramms der Arbeitsgemeinschaft.
Als Stimmberechtigte der Bundeskonferenz, die alle zwei Jahre und im Falle der ASJ eintätig stattfindet, werden in den Landes- und Bezirksarbeitsgemeinschaften 100 Delegierte gewählt und entsendet. Die Berechnung des Delegiertenschlüssels erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen der SPD, wobei jede Landes- bzw. Bezirksarbeitsgemeinschaft ein Grundmandat erhält.
Die Anträge können ebenfalls von den Landesverbänden und Bezirken gestellt werden, aber auch von den Unterbezirken sowie dem Bundesvorstand. Antragsschluss ist sechs Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden den Delegierten zwei Wochen vor der Konferenz mit einer Stellungnahme der Antragskommission zugesandt.
Auf Verlangen des Bundesausschusses mit Zweidrittelmehrheit oder auf Antrag von mindestens neun Bezirken kann auch eine außerordentliche Bundeskonferenz einberufen werden. In diesem Fall beträgt die Einberufungsfrist einen Monat.
Der ASJ-Bundesausschuss
Der Bundesausschuss ist neben der Bundeskonferenz ein Organ aller Arbeitsgemeinschaften in der SPD. Anders als auf den Bundeskonferenzen finden auf den Bundesausschüssen keine Wahlen statt und es wird auch nicht über Anträge beraten und beschlossen. Ziel ist es, den Bezirken und Landesverbänden die Möglichkeit zu geben, gemeinsam über rechtspolitisch relevante Themen zu diskutieren und damit die Handschrift der ASJ in der SPD-Politik erkennbar zu machen.
Seine Konstituierung und Zusammensetzung sind im Beschluss des Parteivorstandes vom 23. Juni 2008 "Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD" geregelt:
"Der Bundesausschuss ist über grundlegende politische und organisatorische Entscheidungen des Bundesvorstandes zu hören. Er wird mindestens zweimal im Jahr durch den Bundesvorstand mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn wenigstens 5 Bezirke dies beantragen. Die Sitzungen des Bundesausschusses werden von der / dem Bundesvorsitzende/n geleitet. (...) Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus 30 Personen sowie den Mitgliedern des Bundesvorstandes. Die Mandate werden entsprechend der Zahl der Parteimitglieder auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Jeder Bezirk erhält ein Grundmandat. Die Delegierten werden in den Bezirken für zwei Jahre gewählt. Die Bundeskonferenz kann über weitere beratende Mitglieder beschließen."
Der ASJ-Bundesvorstand
Harald Baumann-Hasske
Bundesvorsitzender

Gäste u.a. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Hier können Sie mehr über den zweiten BA 2008 lesen