Am 3. Juli hat der ASJ-Bundesvorstand mit Bildungs- und Finanzexperten darüber debattiert, welche Herausforderungen sich für den Gesetzgeber aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ergeben. Jens Bullerjahn, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, forderte einen Sozialstaat, der nicht erst auf den Plan tritt, wenn Probleme auftauchen, sondern der gestaltet.
Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine erneute Überprüfung seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009 abgelehnt. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Unterzeichnenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer zwischen dem 13. und 15. Mai 2010 in Greifswald durchgeführten internationalen kriminologischen Forschungstagung und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer, begrüßen diese Entscheidung sehr.
Wenn auch Sie den Appell unterzeichnen wollen, schreiben Sie einfach eine Mail an asj@spd.de und geben Sie Vorname, Nachname sowie Beruf und Ort an.
Die ASJ fordert eine schnellere Wiedereingliederung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Dezember 2009 entschieden, dass eine zunächst auf zehn Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Es ist nun bestätig worden, ein gutes Urteil, das die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland stärkt!
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wollen CDU/CSU Strafschärfungen in § 113 StGB durchsetzen, um so angeblich den Schutz von Polizisten zu verbessern. § 113 StGB sieht vor, dass wer einen Polizisten bei einer Vollstreckungshandlung, beispielsweise bei Festnahme oder einer Personalienfeststellung bedroht oder angreift, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Wird eine Waffe eingesetzt, liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren.