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05.05.2010

ASJ Positionspaper zu §113 StGB

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wollen CDU/CSU Strafschärfungen in § 113 StGB durchsetzen, um so angeblich den Schutz von Polizisten zu verbessern. § 113 StGB sieht vor, dass wer einen Polizisten bei einer Vollstreckungshandlung, beispielsweise bei Festnahme oder einer Personalienfeststellung bedroht oder angreift, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Wird eine Waffe eingesetzt, liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren. Daneben stellen jedoch Gewalttätigkeiten gegen Polizisten eine Körperverletzung nach § 223 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft oder eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB mit bis zu zehn Jahren Haft dar. Bei einem Mordversuch an einem Polizisten droht maximal lebenslange Haft. In der Regel werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zusammen bestraft; es wird eine Gesamtstrafe gebildet. Zu Recht zeigt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit einem Referentenentwurf deutlich zurückhaltender und verzichtet auf Strafschärfungen. Vorgesehen ist dort jedoch, die Verwendung eines "gefährlichen Werkzeugs", etwa eines Baseballschlägers, zum erhöhten Strafrahmen beim Widerstand führen zu lassen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hält die Vorschläge aus dem Justizministerium für unzureichend. Diskutiert werden unterschiedliche Verschärfungen des § 113 StGB und verwandter Vorschriften:

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Nächster Termin

  • 24.09.2010, 17:00 Uhr -

    ASJ-Bundesausschuss

  • 25.09.2010, 11:00 Uhr -

    ASJ-Bundeskonferenz


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